Kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB – Diese Strafe droht
Der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gehört zu den besonders weitreichenden Vorschriften des…
Im Strafrecht gilt es, keine Zeit zu verlieren. Von mir erhalten Sie eine schnelle, diskrete und kompetente Hilfe! Als Anwalt für Strafrecht rate ich Ihnen:
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen leidenschaftliche, kompetente und effektive Verteidigung im Strafverfahren!
Im Wirtschaftsstrafrecht drohen in Deutschland regelmäßig hohe Geldstrafen oder gar langjährige Haftstrafen.
Als Rechtsanwalt und Wirtschaftsfachwirt stehe ich Ihnen mit meinem wirtschaftlichen Verständnis zur Seite, um Sie kompetent im Strafverfahren zu verteidigen.
Ich verteidige Sie in allen Wirtschaftsdelikten, unter anderem bei Betrugsdelikten, Korruptionsdelikten, Insolvenzstraftaten, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder der Veruntreuung von Arbeitsentgeld.
Das Betäubungsmittelstrafrecht in Deutschland sieht empfindliche Strafen vor. Ich helfe Ihnen unter anderem bei
Als Anwalt für Strafrecht aus dem Raum Main-Spessart verteidige ich Mandanten überregional und bundesweit in allen Gebieten des Strafrechts und in jeder Phase des Strafverfahrens.
Im sogenannten Allgemeinen Strafrecht können Sie bei jeglichen vorgeworfenen Delikten auf mich zählen. So etwa bei Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Straftaten gegen das Vermögen wie z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Erpressung bis hin zu Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Nötigung oder Beleidigung.
Im Verkehrsstrafrecht drohen regelmäßig auch Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Schadenswiedergutmachungen bei Unfällen. Diese Fernwirkungen gilt es bereits zu Beginn des Strafverfahrens im Blick zu haben. Der Grat zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist häufig sehr klein. Eine schnelle und kompetente Strafverteidigung ist daher wichtig.
Ich verteidige Sie im Verkehrsstrafrecht kompetent unter anderem bei illegalen Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren und Drogeneinfluss, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung.
Mit der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft nimmt das Meinungsstrafrecht eine immer gewichtigere Stellung ein. Insbesondere politische Äußerungen werden von den Staatsanwaltschaften teils vorschnell als strafbare Volksverhetzung gem. § 130 StGB eingestuft und hart verfolgt. Dies geht oft mit gesellschaftlicher Ächtung einher. Häufig lohnt es sich, den Rechtsweg bis zur letzten Instanz zu beschreiten.
Ich stehe als konsequenter Verteidiger Ihrer Meinungsfreiheit zuverlässig und kompetent durch alle Instanzen bundesweit an Ihrer Seite, insbesondere bei Volksverhetzung nach 130 StGB, Verwendung verbotener Symbole nach § 86, 86a StGB, Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Staates, Beleidigung und übler Nachrede.
Bei Sexualdelikten stehen nicht nur langjährige Haftstrafen im Raum, sondern gesellschaftliche sowie berufliche Probleme. Ein Großteil der Anschuldigungen erweist sich als unbegründet. Eine möglichst frühe und unnachgiebige Strafverteidigung ist hierbei wichtig. Ich vertrete Sie unter anderem bei:
In einem Strafverfahren gelten drei goldene Regeln: Keine Aussage! Keine Aussage! Keine Aussage!
Auch wenn der Vernehmungsbeamte sympathisch wirkt und so tut, als ob er Ihnen helfen möchte. Dabei handelt es sich fast ausschließlich immer um eine Verhörstrategie. Deshalb: Machen Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Kontaktieren Sie lieber sofort einen Strafverteidiger. Denn erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Außerdem darf Ihr Schweigen Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt werden. Eine zu frühe und unabgewogene Aussage richtet meist mehr Schaden als Nutzen an. Selbst dann, wenn man unschuldig ist!
Bibusa wissemann9 Dezember 2025 Eine großartige Bewertung für einen Anwalt, der absolut professionell war und mir wirklich das Leben gerettet hat. Eine Situation, die unmöglich schien, wurde dank ihm gelöst. Er ist der Beste – immer erreichbar und bereit zu antworten, aber vor allem schätze ich seine menschliche Seite, mit der er mich beruhigen konnte. Ich würde ihm 10 Sterne geben, wenn ich könnte. Vielen Dank!“ BWW Nikki Scholl24 November 2025 Sehr guter Anwalt!!! Zugewandt, emphatisch, kommunikativ, stets bei Problemen ein offenes Ohr. Steht's zur Seite, auch wenn es sehr,sehr schwierig wird! Hat mir sehr, sehr geholfen. 100 Prozent Empfehlung!!!Danke-an Herrn Bauernfeind...!!! Ingbert Hahn31 Oktober 2025 Er bewirkte bei der Verhandlung ein positives Ergebnis, deshalb 5 Sterne, er versteht sein Handwerk, da aber leider mein Rechtsschutz nicht eingesprungen ist, kam mir der Betrag, den ich aus eigener Tasche bezahlen mußte etwas hoch vor, aber abgesehen davon, kann man Herrn Bauerfeind jederzeit weiter empfehlen. Emilia Seidel9 Oktober 2025 Ein top Anwalt, absolut weiter zu empfehlen. Arbeitet schnell und fleißig und immer zu erreichen. f_ _g6 Oktober 2025 Danke an Herrn Bauerfeind für die schnelle, professionelle Beratung! Wir konnten uns vertrauensvoll an ihn wenden und wurden sehr gut über mögliche Optionen und Risiken aufgeklärt. Klare Empfehlung! Kräuterweiblein3 Juli 2025 Ich kann Herrn Bauerfeind nur wärmstens empfehlen. In mehreren rechtlichen Angelegenheiten hat er mich vertreten und dabei stets herausragende Ergebnisse erzielt. Was ihn besonders auszeichnet, ist nicht nur seine fachliche Stärke, sondern auch seine einfühlsame und vertrauensvolle Art. Er hat mir immer das Gefühl gegeben, ernst genommen und gut aufgehoben zu sein. Mit großer Umsicht hat er jeden Fall durchdacht, alle Möglichkeiten sorgfältig abgewogen und mich dabei klar und offen beraten. Diese Mischung aus Professionalität und Menschlichkeit macht ihn für mich zu einem Anwalt, wie man ihn sich nur wünschen kann. Dank seiner Unterstützung konnte ich mehrere belastende Situationen erfolgreich hinter mir lassen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und würde jederzeit wieder auf seine Expertise vertrauen. Adela Valkyrja3 Juli 2025 Herr Bauerfeind hat mich nun schon mehrfach in verschiedenen Angelegenheiten vertreten – jedes Mal mit einem positiven Ausgang. Seine Fachkenntnis, seine ruhige und klare Art sowie seine gründliche Vorbereitung haben mir stets großes Vertrauen und Sicherheit gegeben. Von Anfang an hat er sich viel Zeit genommen, mir die rechtliche Lage verständlich zu erklären und gemeinsam mit mir eine Strategie zu entwickeln. Während des gesamten Verlaufs war er immer erreichbar, hat zuverlässig Rückmeldung gegeben und mich über jeden Schritt informiert. Ich bin Herrn Bauerfeind sehr dankbar, dass er mir in diesen oft belastenden Situationen so kompetent und zugleich menschlich zur Seite stand. Wer einen erfahrenen, verlässlichen und engagierten Anwalt sucht, ist bei ihm in den besten Händen. Uneingeschränkt empfehlenswert! Jens Franke30 Juni 2025 Ich kann RA Bauerfeind mit ruhigen Gewissen weiterempfehlen , 100% kompetent , schnell in der Abwicklung und vor allem er ist Mensch geblieben Daniel Weiß27 Mai 2025 Ich bin sehr zufrieden mit im er hat mir super geholfen setzt sich zu 100% für einen ein ist immer erreichbar ich würde in emmer weiterempfehlen. Danke sehr nochmal Thiergärtner Michael15 Mai 2025 Ich kann sagen das es ein Top Rechtsanwalt ist da der sehr schnell arbeitet und sehr sorgfältig er versteht seine Arbeit von A bis Z und noch weit darüber hinaus
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Ich bin Ihr Strafverteidiger mit 100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Egal ob Main-Spessart, Schweinfurt, Würzburg und bundesweit. Ich kämpfe unvoreingenommen mit einem objektiven Blick für Ihr Recht. Ich lasse Sie mit Ihren Sorgen und Nöten nicht im Regen stehen, sondern setze mich mit voller Energie für Ihre Interessen ein.
Mein Kanzleisitz befindet sich in Arnstein. Von dort aus vertrete und verteidige ich Mandanten nicht nur im Raum Main-Spessart, sondern bundesweit vor allen deutschen Gerichten.
Als Anwalt für Strafrecht bin ich für meine Mandanten stets gut erreichbar. Sie erreichen mich nicht nur telefonisch oder via E-Mail, sondern ebenso über WhatsApp oder Threema. Ich nehmen mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen.
Durch stetige Weiterbildungen erweitere ich meine Kompetenzen, um Ihnen bestmöglich helfen zu können. Neben dem Rechtsanwaltstitel bin ich Wirtschaftsfachwirt IHK sowie Europajurist (Univ. Würzburg).
Mit einem laufenden Strafverfahren geht oft auch eine gewisse Vorverurteilung durch Medien oder Gesellschaft einher. Ich garantiere Ihnen eine objektive und unvoreingenommene Strafverteidigung in allen Straftatbeständen. Egal ob schuldig oder unschuldig, meine Strafverteidigung orientiert sich allein an Ihren Bedürfnissen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
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In einem Strafverfahren fallen neben den Verfahrenskosten der Staatskasse und einer möglichen Geldstrafe auch die Anwaltskosten an. Entscheidend für die Frage, wie hoch diese Kosten ausfallen, ist in erster Linie der im Raum stehende Vorwurf und der Umfang des Verfahrens.
Darüber hinaus müssen auch mögliche Kosten wegen Nebenfolgen, wie der Entzug des Führerscheins oder berufliche Einschränkungen mit bedacht werden.
In jedem Fall werde ich nach meiner Ersteinschätzung ein anwaltliches Vorgehen nur empfehlen, wenn dies auf Grundlage Ihrer Schilderung sinnvoll erscheint.
Das hängt von der jeweiligen Versicherung und dem Tatvorwurf ab. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen können sich stark unterscheiden. Im Regelfall decken diese nur den Vorwurf von fahrlässigen Delikten, insbesondere im Verkehrsstrafrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ab. Gerne prüfe ich Ihren Versicherungsvertrag und kläre für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Deckung möglich ist.
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. In vielen Fällen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, mit dem Sie für einzelne Verfahrensabschnitte Kostensicherheit haben. Dies gilt insbesondere für den Abschnitt des Ermittlungsverfahrens, wenn eine Verfahrensbeendigung ohne Gerichtsverhandlung möglich erscheint.
Hierbei gilt es jedoch die in jedem Fall liegenden individuellen Einzelheiten zu berücksichtigen. Auch wenn zwei Fälle scheinbar sehr ähnlich sind, können diese aufgrund von Details einen erheblich unterschiedlichen Arbeitsaufwand bedeuten.
Ist ein Pauschalhonorar nicht möglich, etwa weil der Umfang der Sache nicht seriös abgeschätzt werden kann, kommt auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Falles in Betracht.
Kann die erstrebte Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht werden, fallen die Kosten insgesamt gesehen deutlich geringer aus, als wenn ein Gang durch die Instanzen bis in die Revision notwendig wird.
Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab. Maßgeblich sind Faktoren wie Umfang und Schwere des Tatvorwurfs, die Bedeutung der Sache, das Volumen der Akten und die möglichen Begleiterscheinungen durch Nebenfolgen. Es ist einleuchtend, dass der Aufwand in einem einfach gelagerten Fall mit einer Akte von 50 Seiten im Regelfall geringer ist, als bei einem komplexen Sachverhalt mit einer Akte von 5.000 Seiten oder mehr.
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Anwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Darüberhinausgehende Beträge können teilweise durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Besteht eine solche nicht, muss der Betrag selbst getragen werden.
Bei einer Einstellung des Verfahrens müssen Sie die Anwaltskosten in der Regel leider selbst tragen, wenn keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Aus der Erfahrung lässt sich jedoch mit Sicherheit sagen, dass sich die Anwaltskosten bei Erreichung einer Einstellung gegenüber den langfristigen Folgen einer Verurteilung deutlich lohnen.
Es ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich, die Anwaltskosten aus einem Strafverfahren von der Steuer abzusetzen.
Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Strafverfahren auf einem beruflichen oder betrieblichen Verhalten beruht. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren mit einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat endet. Entscheidend ist allein, dass die Straftat in ursächlichem Zusammenhang mit einem betrieblichen Vorgang steht. Die Kosten für den Strafverteidiger können in diesen Fällen als Werbungskosten oder Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Sofern das Verfahren mit einem Freispruch endet, können die Anwaltskosten aus einer Honorarvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebühren liegen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Nein, es kommt nicht darauf an, dass Sie einen Anwalt aus Ihrer Nähe haben. Insbesondere im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist der Standort Ihres Anwalts unerheblich, weil die gesamte Korrespondenz telefonisch oder digital geschieht. Wichtiger ist, dass Sie einen Anwalt haben, zu dem ein solides Vertrauensverhältnis besteht.
Jeder Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, also auch der telefonische Kontakt, ist gesetzlich geschützt. Das Abhören solcher Gespräche ist sämtlichen Behörden verboten.
Wird ein Gerichtstermin fällig, entstehen jedoch bei einem Anwalt, der außerhalb des Gerichtsbezirkes wohnt, Reise- und Fahrtkosten, welche von der Entfernung abhängen.
Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt. Der Mandant hat hierbei das Recht, einen Pflichtverteidiger auszuwählen. Wird ihm, etwa wegen Eilbedürftigkeit, ohne Auswahlmöglichkeit ein Pflichtverteidiger beigeordnet, kann er diesen innerhalb einer kurz bemessenen Frist durch einen Pflichtverteidiger seiner Wahl auswechseln lassen.
Das Honorar wird dem Verteidiger direkt vom Gericht gezahlt, anschließend beim Mandaten in Rechnung gestellt und notfalls bei diesem von der Gerichtskasse beigetrieben. Ein Pflichtverteidiger ist also nicht kostenlos. Es muss jedoch kein Vorschuss für den Pflichtverteidiger gezahlt werden.
Eine Pflichtverteidigung ist jedoch nur in den Fallkonstellationen, die in § 140 Abs. 1 und 2 StPO beschriebenen sind, möglich.
Im Unterschied dazu wird der Wahlverteidiger direkt vom Mandanten beauftragt. Dementsprechend kann zwischen Mandanten und Wahlverteidiger ein Honorar vereinbart werden, welches direkt an den Verteidiger gezahlt wird. Ein Wahlverteidiger kann für jedes Verfahren beauftragt werden. Es ist zudem möglich, einen Wahlverteidiger neben einem Pflichtverteidiger zu bestellen. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass zusätzliche Kosten anfallen.
Ein Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Stadien. Zunächst läuft ein Ermittlungsverfahren. In diesem Stadium ermittelt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und verhört dazu Zeugen und den Beschuldigten.
Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, kommt es zum Zwischenverfahren. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann entweder eine Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen oder der Strafbefehl erlassen wird oder, ob er das Verfahren einstellt.
Wird auch in diesem Schritt das Verfahren nicht eingestellt, beginnt das gerichtliche Verfahren. In diesem Fall kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung in erster Instanz. Dieses Verfahren kann dann in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren fortgeführt werden.
Wird ein Strafbefehl erlassen, kommt es darauf an, ob der Mandant fristgerecht Einspruch erhebt oder nicht. Bei fristgerechtem Einspruch geht das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren über.
Die Dauer eines Strafverfahrens lässt sich wegen der vielschichtigen Möglichkeiten kaum prognostizieren, zumal es hierbei erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Gerichten gibt. Als grobe Richtung lässt sich sagen, dass es vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung in erster Instanz etwa 8 – 16 Monate dauert.
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