Anwalt für Strafrecht im Raum Main-Spessart

Matthias Bauerfeind - Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Arnstein bei Würzburg in Main-Spessart
  • Sie haben eine Anhörung, eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
  • Ihre Wohnung wurde durchsucht oder ein Bekannter wurde in U-Haft genommen?

Im Strafrecht gilt es, keine Zeit zu verlieren. Von mir erhalten Sie eine schnelle, diskrete und kompetente Hilfe! Als Anwalt für Strafrecht rate ich Ihnen:

  • Keine Aussage tätigen!
  • Ruhe bewahren!
  • Sofort Kontakt aufnehmen!

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

Kompetente Strafverteidigung – deutschlandweit!

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht drohen in Deutschland regelmäßig hohe Geldstrafen oder gar langjährige Haftstrafen.

Als Rechtsanwalt und Wirtschaftsfachwirt stehe ich Ihnen mit meinem wirtschaftlichen Verständnis zur Seite, um Sie kompetent im Strafverfahren zu verteidigen.

Ich verteidige Sie in allen Wirtschaftsdelikten, unter anderem bei Betrugsdelikten, Korruptionsdelikten, Insolvenzstraftaten, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder der Veruntreuung von Arbeitsentgeld.

BtMG-Strafrecht / Drogendelikte

Das Betäubungsmittelstrafrecht in Deutschland sieht empfindliche Strafen vor. Ich helfe Ihnen unter anderem bei

  • Besitz illegaler Betäubungsmittel,
  • Handel mit illegalen Drogen,
  • Einfuhr oder Bestellung von verbotenen BtM,
  • Anbau von Cannabis oder Herstellung von Betäubungsmittel.

Allgemeines Strafrecht

Als Anwalt für Strafrecht aus dem Raum Main-Spessart verteidige ich Mandanten überregional und bundesweit in allen Gebieten des Strafrechts und in jeder Phase des Strafverfahrens.

Im sogenannten Allgemeinen Strafrecht können Sie bei jeglichen vorgeworfenen Delikten auf mich zählen. So etwa bei Gewaltdelikte wie Körperverletzung, Straftaten gegen das Vermögen wie z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Erpressung bis hin zu Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Nötigung oder Beleidigung.

Anwalt für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsdelikte

Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht drohen regelmäßig auch Nebenstrafen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Schadenswiedergutmachungen bei Unfällen. Diese Fernwirkungen gilt es bereits zu Beginn des Strafverfahrens im Blick zu haben. Der Grat zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist häufig sehr klein. Eine schnelle und kompetente Strafverteidigung ist daher wichtig.

Ich verteidige Sie im Verkehrsstrafrecht kompetent unter anderem bei illegalen Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren und Drogeneinfluss, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung.

Anwalt für Meinungsstrafrecht und politisches Strafrecht

Meinungsstrafrecht

Mit der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft nimmt das Meinungsstrafrecht eine immer gewichtigere Stellung ein. Insbesondere politische Äußerungen werden von den Staatsanwaltschaften teils vorschnell als strafbare Volksverhetzung gem. § 130 StGB eingestuft und hart verfolgt. Dies geht oft mit gesellschaftlicher Ächtung einher. Häufig lohnt es sich, den Rechtsweg bis zur letzten Instanz zu beschreiten.

Ich stehe als konsequenter Verteidiger Ihrer Meinungsfreiheit zuverlässig und kompetent durch alle Instanzen bundesweit an Ihrer Seite, insbesondere bei Volksverhetzung nach 130 StGB, Verwendung verbotener Symbole nach § 86, 86a StGB, Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Staates, Beleidigung und übler Nachrede.

Sexualstrafrecht

Bei Sexualdelikten stehen nicht nur langjährige Haftstrafen im Raum, sondern gesellschaftliche sowie berufliche Probleme. Ein Großteil der Anschuldigungen erweist sich als unbegründet. Eine möglichst frühe und unnachgiebige Strafverteidigung ist hierbei wichtig. Ich vertrete Sie unter anderem bei:

  • Sexualdelikte wie sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung,
  • Exhibitionismus.

Verhaltensregeln im Strafrecht

In einem Strafverfahren gelten drei goldene Regeln: Keine Aussage! Keine Aussage! Keine Aussage!

Auch wenn der Vernehmungsbeamte sympathisch wirkt und so tut, als ob er Ihnen helfen möchte. Dabei handelt es sich fast ausschließlich immer um eine Verhörstrategie. Deshalb: Machen Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Aussage. Kontaktieren Sie lieber sofort einen Strafverteidiger. Denn erst nach erfolgter Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Außerdem darf Ihr Schweigen Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt werden. Eine zu frühe und unabgewogene Aussage richtet meist mehr Schaden als Nutzen an. Selbst dann, wenn man unschuldig ist!

Positiv bewertet von Mandanten

Babak Zaree Nahandi
3 April 2024
Geduldig, Aufmerksam und kompetent! Kann ich mit bestem Gewissen weiter empfehlen
Benjamin Wittmann
29 März 2024
Der Mann hat Ahnung von seinem Fach, kann man nur weiterempfehlen!
Hubert Mannlicher
23 März 2024
Ich habe Herrn Bauerfeind wegen einer Rechtsberatung kontaktiert. Innerhalb von wenigen Minuten, hab ich bereits eine Antwort mit den gewünschten Auskünften erhalten. Er konnte mir dadurch sehr schnell und unkompliziert weiterhelfen und ich werde mich bei Bedarf auch definitiv wieder an ihn wenden.
Tinatin Hacker
4 März 2024
Wenn jemand einen Rechtsanwalt im Strafrecht braucht, kann ich nur Hr. Matthias Bauerfeind empfehlen. Ich habe auch als Empfehlung bekommen. Hr. Bauerfeind ist in seinem Fach sehr vertraut, er zeigt Bereitschaft in jeder Zeit und in dringenden Fällen sich kompetent und Klug zu handeln. Es ist ein gutes Gefühl einen solchen Anwalt auf die Seite zu haben. Man kann auf ihn verlassen und sich auf die Ergebnisse Freuen
lb 2203
29 Februar 2024
Die Arbeit ist lobenswert sehr schnelle und gute Arbeit zum weiterempfehlen!
KarliMuenchen
28 Februar 2024
Hatte Ärger mit einer Behörde, wo er mir schnell und einfach die besten Tipps gegeben hat. Viel mehr noch: Obwohl sein Auftrag mit seiner Beratung für ihn erledigt war, fragte er immer wieder nach, was jetzt raus gekommen ist. Man merkt das es für ihn nicht nur ein Beruf ist. Er ist immer für seine Mandanten da.
Nick Mauser
27 Februar 2024
Die Arbeit von Herrn Bauerfeind kann stets als kompetent und zuverlässig beschreiben werden. Gerne greife ich wenn nötig wieder auf seine Kanzlei zurück.

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht? Jetzt Rückruf anfordern

Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert bei allen Fragen und Problemen im Strafrecht. Nehmen Sie jetzt Kontakt für eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung auf!

  • Ersteinschätzung vom Anwalt

  • 100 % kostenlos & unverbindlich

  • Rückruf innerhalb 24 Stunden

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    Anwalt für Strafrecht im Raum Main-Spessart

    Anwalt Matthias Bauerfeind - Strafverteidiger Main Spessart - Anwalt für Strafrecht

    Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind

    100 % Einsatz für den Mandanten

    Ich bin Ihr Strafverteidiger mit 100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Egal ob Main-Spessart, Schweinfurt, Würzburg und bundesweit. Ich kämpfe unvoreingenommen mit einem objektiven Blick für Ihr Recht. Ich lasse Sie mit Ihren Sorgen und Nöten nicht im Regen stehen, sondern setze mich mit voller Energie für Ihre Interessen ein.

    Mein Kanzleisitz befindet sich in Arnstein. Von dort aus vertrete und verteidige ich Mandanten nicht nur im Raum Main-Spessart, sondern bundesweit vor allen deutschen Gerichten.

    Einfache und schnelle Kommunikation

    Als Anwalt für Strafrecht bin ich für meine Mandanten stets gut erreichbar. Sie erreichen mich nicht nur telefonisch oder via E-Mail, sondern ebenso über WhatsApp oder Threema. Ich nehmen mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

    Wirtschaftsfachwirt & Europajurist

    Durch stetige Weiterbildungen erweitere ich meine Kompetenzen, um Ihnen bestmöglich helfen zu können. Neben dem Rechtsanwaltstitel bin ich Wirtschaftsfachwirt IHK sowie Europajurist (Univ. Würzburg).

    Unvoreingenommen, vertrauensvoll und auf Augenhöhe

    Mit einem laufenden Strafverfahren geht oft auch eine gewisse Vorverurteilung durch Medien oder Gesellschaft einher. Ich garantiere Ihnen eine objektive und unvoreingenommene Strafverteidigung in allen Straftatbeständen. Egal ob schuldig oder unschuldig, meine Strafverteidigung orientiert sich allein an Ihren Bedürfnissen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

    Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für das Erstgespräch!

    Strafverteidigung in vier Phasen

    Kontakt aufnehmen

    Nehmen Sie Kontakt auf und profitieren Sie von meiner unverbindlichen und kostenlosen Ersteinschätzung. Dabei erfahren Sie, was Sie konkret erwartet und wie Sie am besten vorgehen sollten.

    Akteneinsicht

    Sie beauftragen mich mit Ihrer Strafverteidigung? Ich verliere keine Zeit und werde sofort Einsicht in die Akte beantragen und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.

    Einstellung des Verfahrens

    Ich prüfe die Akte und bespreche meine Erkenntnisse mit Ihnen. Ist es möglich eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen, wirke ich darauf hin.

    Verteidigung vor Gericht

    Ist eine Verfahrensbeendigung nicht möglich, kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung. Hierbei können Sie sich auf eine energische Verteidigung verlassen.

    Häufige Fragen zur Strafverteidigung

    Welche Kosten kommen bei einem Strafverfahren auf mich zu?

    In einem Strafverfahren fallen neben den Verfahrenskosten der Staatskasse und einer möglichen Geldstrafe auch die Anwaltskosten an. Entscheidend für die Frage, wie hoch diese Kosten ausfallen, ist in erster Linie der im Raum stehende Vorwurf und der Umfang des Verfahrens.

    Darüber hinaus müssen auch mögliche Kosten wegen Nebenfolgen, wie der Entzug des Führerscheins oder berufliche Einschränkungen mit bedacht werden.

    In jedem Fall werde ich nach meiner kostenlosen Ersteinschätzung ein anwaltliches Vorgehen nur empfehlen, wenn dies auf Grundlage Ihrer Schilderung sinnvoll erscheint.

    Werden Anwaltskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

    Das hängt von der jeweiligen Versicherung und dem Tatvorwurf ab. Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen können sich stark unterscheiden. Im Regelfall decken diese nur den Vorwurf von fahrlässigen Delikten, insbesondere im Verkehrsstrafrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht ab. Gerne prüfe ich Ihren Versicherungsvertrag und kläre für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Deckung möglich ist.

    Kann ich als Mandant mit festen Anwaltskosten planen?

    Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. In vielen Fällen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, mit dem Sie für einzelne Verfahrensabschnitte Kostensicherheit haben. Dies gilt insbesondere für den Abschnitt des Ermittlungsverfahrens, wenn eine Verfahrensbeendigung ohne Gerichtsverhandlung möglich erscheint.

    Hierbei gilt es jedoch die in jedem Fall liegenden individuellen Einzelheiten zu berücksichtigen. Auch wenn zwei Fälle scheinbar sehr ähnlich sind, können diese aufgrund von Details einen erheblich unterschiedlichen Arbeitsaufwand bedeuten.

    Ist ein Pauschalhonorar nicht möglich, etwa weil der Umfang der Sache nicht seriös abgeschätzt werden kann, kommt auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Falles in Betracht.

    Kann die erstrebte Einstellung im Ermittlungsverfahren erreicht werden, fallen die Kosten insgesamt gesehen deutlich geringer aus, als wenn ein Gang durch die Instanzen bis in die Revision notwendig wird.

    Wovon hängt die Höhe eines Pauschalhonorars ab?

    Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab. Maßgeblich sind Faktoren wie Umfang und Schwere des Tatvorwurfs, die Bedeutung der Sache, das Volumen der Akten und die möglichen Begleiterscheinungen durch Nebenfolgen. Es ist einleuchtend, dass der Aufwand in einem einfach gelagerten Fall mit einer Akte von 50 Seiten im Regelfall geringer ist, als bei einem komplexen Sachverhalt mit einer Akte von 5.000 Seiten oder mehr.

    Wer zahlt die Anwaltskosten bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens?

    Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Anwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Darüberhinausgehende Beträge können teilweise durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Besteht eine solche nicht, muss der Betrag selbst getragen werden.

    Bei einer Einstellung des Verfahrens müssen Sie die Anwaltskosten in der Regel leider selbst tragen, wenn keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Aus der Erfahrung lässt sich jedoch mit Sicherheit sagen, dass sich die Anwaltskosten bei Erreichung einer Einstellung gegenüber den langfristigen Folgen einer Verurteilung deutlich lohnen.

    Können Anwaltskosten aus einem Strafverfahren von der Steuer abgesetzt werden?

    Es ist nur in einigen Ausnahmefällen möglich, die Anwaltskosten aus einem Strafverfahren von der Steuer abzusetzen.

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Strafverfahren auf einem beruflichen oder betrieblichen Verhalten beruht. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren mit einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat endet. Entscheidend ist allein, dass die Straftat in ursächlichem Zusammenhang mit einem betrieblichen Vorgang steht. Die Kosten für den Strafverteidiger können in diesen Fällen als Werbungskosten oder Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden.

    Sofern das Verfahren mit einem Freispruch endet, können die Anwaltskosten aus einer Honorarvereinbarung, die über den gesetzlichen Gebühren liegen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

    Benötige ich bei einem Strafverfahren einen Anwalt aus meiner Nähe?

    Nein, es kommt nicht darauf an, dass Sie einen Anwalt aus Ihrer Nähe haben. Insbesondere im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist der Standort Ihres Anwalts unerheblich, weil die gesamte Korrespondenz telefonisch oder digital geschieht. Wichtiger ist, dass Sie einen Anwalt haben, zu dem ein solides Vertrauensverhältnis besteht.

    Jeder Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, also auch der telefonische Kontakt, ist gesetzlich geschützt. Das Abhören solcher Gespräche ist sämtlichen Behörden verboten.

    Wird ein Gerichtstermin fällig, entstehen jedoch bei einem Anwalt, der außerhalb des Gerichtsbezirkes wohnt, Reise- und Fahrtkosten, welche von der Entfernung abhängen.

    Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger: Unterschied, Vorteile und Nachteile?

    Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt. Der Mandant hat hierbei das Recht, einen Pflichtverteidiger auszuwählen. Wird ihm, etwa wegen Eilbedürftigkeit, ohne Auswahlmöglichkeit ein Pflichtverteidiger beigeordnet, kann er diesen innerhalb einer kurz bemessenen Frist durch einen Pflichtverteidiger seiner Wahl auswechseln lassen.

    Das Honorar wird dem Verteidiger direkt vom Gericht gezahlt, anschließend beim Mandaten in Rechnung gestellt und notfalls bei diesem von der Gerichtskasse beigetrieben. Ein Pflichtverteidiger ist also nicht kostenlos. Es muss jedoch kein Vorschuss für den Pflichtverteidiger gezahlt werden.

    Eine Pflichtverteidigung ist jedoch nur in den Fallkonstellationen, die in § 140 Abs. 1 und 2 StPO beschriebenen sind, möglich.

    Im Unterschied dazu wird der Wahlverteidiger direkt vom Mandanten beauftragt. Dementsprechend kann zwischen Mandanten und Wahlverteidiger ein Honorar vereinbart werden, welches direkt an den Verteidiger gezahlt wird. Ein Wahlverteidiger kann für jedes Verfahren beauftragt werden. Es ist zudem möglich, einen Wahlverteidiger neben einem Pflichtverteidiger zu bestellen. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass zusätzliche Kosten anfallen.

    Wie läuft ein Strafverfahren ab und wie lange dauert es?

    Ein Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Stadien. Zunächst läuft ein Ermittlungsverfahren. In diesem Stadium ermittelt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und verhört dazu Zeugen und den Beschuldigten.

    Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, kommt es zum Zwischenverfahren. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann entweder eine Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls. Dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen oder der Strafbefehl erlassen wird oder, ob er das Verfahren einstellt.

    Wird auch in diesem Schritt das Verfahren nicht eingestellt, beginnt das gerichtliche Verfahren. In diesem Fall kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung in erster Instanz. Dieses Verfahren kann dann in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren fortgeführt werden.

    Wird ein Strafbefehl erlassen, kommt es darauf an, ob der Mandant fristgerecht Einspruch erhebt oder nicht. Bei fristgerechtem Einspruch geht das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren über.

    Die Dauer eines Strafverfahrens lässt sich wegen der vielschichtigen Möglichkeiten kaum prognostizieren, zumal es hierbei erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Gerichten gibt. Als grobe Richtung lässt sich sagen, dass es vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung in erster Instanz etwa 8 – 16 Monate dauert.

    Kontakt zur Kanzlei

    Matthias Bauerfeind

    Rechtsanwalt & Strafverteidiger

    Taubermühle 3
    97450 Arnstein


    Telefon: 09363 72 246 24

    Fax: 09363 72 246 25

    E-Mail: kanzlei@ra-bauerfeind.de

    Bürozeiten

    Montag - Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Termine nur nach Vereinbarung. Nach telefonischer Absprache können Termine auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden.

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